Was diese Seite macht
Diese Seite wird von einer Person veröffentlicht, nicht von einer Kanzlei. Sie trägt an einem Ort zusammen, was die deutschen Gesetze zu den Rechenfragen schreiben, die am meisten gesucht werden, und zitiert es, statt es umzuformulieren.
Warum es diese Seite gibt
Weil die Vorschriften öffentlich und gut geschrieben sind und trotzdem schwer zu finden: sie liegen über mehrere Gesetzbücher verteilt, die Zahl steht selten im Paragrafen, den man vermutet, und die Seiten, die sie zusammenfassen, nennen fast nie die Fundstelle. Hier steht neben jeder Zahl der Satz, aus dem sie kommt.
Für wen
Jemand, der seine Arbeitszeit aufschreibt und wissen will, welche Pause davon gesetzlich abgeht.
Ein Kleinunternehmer, der eine Rechnung schreibt und den Steuersatz an seiner Fundstelle nachlesen will.
Jeder, dem ein datiertes Zitat lieber ist als eine anonyme Zusammenfassung.
Was diese Seite nicht macht
- Kein Betrag, der nicht auf der zitierten Seite steht.
- Keine Regel in der Stimme dieser Seite.
- Kein Formular, kein Affiliate-Link, keine Werbung.
- Keine Antwort auf eine persönliche Lage.
Was es hier gibt
14 Rechner, jeder mit seinen Quellen auf der Seite .
- Arbeitszeitrechner: Wer seine Arbeitszeit ausrechnet, rechnet zwei Dinge zusammen: die Zeit zwischen Kommen und Gehen, und die Pause, die dabei nicht als Arbeitszeit zählt.
- Stundenrechner: Stunden zu addieren ist eine Rechnung mit zwei Fallen: die Minuten sind Sechzigstel und keine Hundertstel, und ein Teil der Anwesenheit ist gesetzlich Pause und damit keine Arbeitszeit.
- Zeitrechner: Die Spanne zwischen zwei Uhrzeiten ist die Endzeit minus die Anfangszeit, gerechnet in Minuten und erst danach in Stunden zurückverwandelt.
- MwSt Rechner: Der Regelsteuersatz beträgt nach Paragraf 12 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes 19 Prozent, der ermässigte Satz sieben Prozent.
- Skonto Rechner: Skonto ist ein Prozentabzug vom Rechnungsbetrag für schnelle Zahlung, und er wird vom Bruttobetrag gerechnet: zwei Prozent auf 1.190 Euro sind 23,80 Euro, zu zahlen bleiben 1.166,20 Euro.
- Steuererklärung: Wer eine Steuererklärung abgeben muss, sagen die Steuergesetze und nicht das Finanzamt nach Gutdünken: Paragraf 149 der Abgabenordnung stellt klar, dass die Steuergesetze bestimmen, wer verpflichtet ist, und dass ausserdem verpflichtet ist, wer von der Finanzbehörde dazu aufgefordert wird.
- Steuererklärung 2025 Frist: Die gesetzliche Grundfrist steht in Paragraf 149 Absatz 2 der Abgabenordnung: Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen, sind spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abzugeben, soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen.
- Firmenwagenrechner: Die Ein-Prozent-Regelung setzt die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für jeden Kalendermonat mit einem Prozent des inländischen Listenpreises an.
- Pendlerpauschale 2026: Der Weg zur Arbeit wird mit einer Entfernungspauschale abgegolten: nach Paragraf 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 des Einkommensteuergesetzes sind für jeden Arbeitstag 0,38 Euro je vollem Entfernungskilometer anzusetzen, höchstens 4.500 Euro im Kalenderjahr.
- Fahrtkostenrechner: Fahrtkosten einer beruflichen Auswärtstätigkeit dürfen entweder mit den tatsächlichen Aufwendungen oder mit einem pauschalen Kilometersatz angesetzt werden.
- Steuerrechner für Rentner: Von einer gesetzlichen Rente wird nicht der ganze Betrag besteuert, sondern ein Anteil, der am Jahr des Rentenbeginns hängt.
- Lohnnebenkosten Arbeitgeber: Über dem Bruttogehalt liegen die Beiträge zur Sozialversicherung, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich grundsätzlich teilen.
- Arbeitsmittel Steuererklärung: Werbungskosten wirken sich erst aus, wenn sie den Pauschbetrag übersteigen: Paragraf 9a des Einkommensteuergesetzes zieht bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ab, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden.
- Einkommensteuer Freibetrag 2025: Bis zum Grundfreibetrag beträgt die tarifliche Einkommensteuer null.
Woher die Zahlen stammen
Amtlicher konsolidierter Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de und die Werteseite der Deutschen Rentenversicherung, jede Seite am 2026-09-12 durch den Lesedienst der Estate gelesen und ihre Reduktion unter research/data/de-statutory-guidance abgelegt
Wer dafür einsteht
Joseph Ellul, die Person, die diese Seite veröffentlicht.
Kontakt
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