Pendlerpauschale 2026
Der Weg zur Arbeit wird mit einer Entfernungspauschale abgegolten: nach Paragraf 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 des Einkommensteuergesetzes sind für jeden Arbeitstag 0,38 Euro je vollem Entfernungskilometer anzusetzen, höchstens 4.500 Euro im Kalenderjahr. Gezählt wird die Entfernung und nicht die gefahrene Strecke, und massgeblich ist die kürzeste Strassenverbindung.
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Wie die Entfernungspauschale zustande kommt
- Der Satz und der Höchstbetrag. Der Wortlaut lautet: „Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,38 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4.500 Euro im Kalenderjahr“. Voller Kilometer heisst: angefangene Kilometer zählen nicht mit, 24,7 Kilometer sind 24.
- Wann mehr als 4.500 Euro möglich sind. Der Höchstbetrag ist keine harte Grenze für alle. Die Vorschrift fährt fort: „ein höherer Betrag als 4.500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt.“ Wer also mit dem eigenen Auto fährt, ist an den Deckel nicht gebunden; wer mit Bus und Bahn fährt, in der Regel schon.
- Welche Entfernung zählt. Massgeblich ist nach dem Gesetz „die kürzeste Strassenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte“. Eine andere Verbindung darf zugrunde gelegt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmässig benutzt wird. Der Weg zählt einfach, nicht hin und zurück, denn die Pauschale ist auf die Entfernung gemünzt und nicht auf die zurückgelegte Strecke.
- Wofür sie nicht gilt. Die Vorschrift schliesst zwei Fälle aus: „Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung nach § 3 Nummer 32.“ Steuerfreie Sachbezüge des Arbeitgebers für diese Wege, etwa ein bezahltes Jobticket, mindern den abziehbaren Betrag; das steht im selben Absatz.
Häufige Fragen
- Wie viel beträgt die Pendlerpauschale je Kilometer?
- 0,38 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, für jeden Arbeitstag, an dem die Tätigkeitsstätte aufgesucht wird. Das ist der Wortlaut des Gesetzes in der am 12. September 2026 gelesenen Fassung.
- Zählt der Hinweg und der Rückweg?
- Nein. Angesetzt wird die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, einmal je Arbeitstag. Die Pauschale gilt beide Wege mit diesem einen Ansatz ab.
- Gibt es eine Obergrenze?
- 4.500 Euro im Kalenderjahr, aber nur, soweit kein eigener oder zur Nutzung überlassener Kraftwagen benutzt wird. Wer mit dem eigenen Auto pendelt, darf nach dem Wortlaut auch einen höheren Betrag ansetzen.
- Was ist mit Dienstreisen?
- Der Weg zur ersten Tätigkeitsstätte und eine Auswärtstätigkeit sind zwei verschiedene Tatbestände in zwei verschiedenen Nummern des Gesetzes. Für Dienstreisen gilt Nummer 4a, die auf die Kilometersätze des Bundesreisekostengesetzes verweist.
Die Vorschriften nach Thema
- Arbeitszeit: was die Vorschrift wörtlich sagt
- Umsatzsteuer: was die Vorschrift wörtlich sagt
- Steuererklärung: was die Vorschrift wörtlich sagt
- Dienstwagen: was die Vorschrift wörtlich sagt
- Entfernungspauschale: was die Vorschrift wörtlich sagt
- Fahrtkosten: was die Vorschrift wörtlich sagt
- Werbungskosten: was die Vorschrift wörtlich sagt
- Grundfreibetrag: was die Vorschrift wörtlich sagt
- Rentenbesteuerung: was die Vorschrift wörtlich sagt
- Sozialversicherung: was die Vorschrift wörtlich sagt
Quellen
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Pendlerpauschale 2026: 47 gesetzliche Vorschriften wörtlich zitiert und 3 festgehaltene Abwesenheiten (Rechner HQ Raster der gesetzlichen Zahlen).
Cite as: "Rechner HQ Raster der gesetzlichen Zahlen: Pendlerpauschale 2026", updated 2026-09-12, https://rechnerhq.com/pendlerpauschale-2026/.