Abgabenordnung, wörtlich zitiert

Steuererklärung

Was Abgabenordnung zu diesem Thema schreibt, zitiert und datiert: 5 der 5 Fragen finden auf den gelesenen Seiten eine Antwort, die übrigen sind als Abwesenheit festgehalten und nennen, was gelesen wurde.

wörtlich zitierte Vorschriften
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der Tag, an dem diese Seiten gelesen wurden
2026-09-12

Was dieses Thema abdeckt

Wann eine Steuererklärung abzugeben ist und was eine verspätete Abgabe kostet

Jede Frage, im Wortlaut von Abgabenordnung

Die Frage Was die Vorschrift schreibt Quelle
Was die Vorschrift sagt
Soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen, sind Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder auf einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres oder sieben Monate nach dem gesetzlich bestimmten Zeitpunkt abzugeben.
Abgabenordnung, § 149 Abgabe der Steuererklärungen (gesetze-im-internet.de) gelesen am September 2026
Der Satz oder Betrag, den sie nennt
Der Verspätungszuschlag beträgt vorbehaltlich des Satzes 2, der Absätze 8 und 13 Satz 2 für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 10 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung.
Abgabenordnung, § 152 Verspätungszuschlag (gesetze-im-internet.de) gelesen am September 2026
Die Grenze oder die Ausnahme
Der Verspätungszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung 25 Euro.
Abgabenordnung, § 152 Verspätungszuschlag (gesetze-im-internet.de) gelesen am September 2026
Die Bemessungsgrundlage
Die Steuergesetze bestimmen, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird.
Abgabenordnung, § 149 Abgabe der Steuererklärungen (gesetze-im-internet.de) gelesen am September 2026
Was daneben gilt
Sofern Personen, Gesellschaften, Verbände, Vereinigungen, Behörden oder Körperschaften im Sinne der §§ 3 und 4 bis 4d des Steuerberatungsgesetzes beauftragt sind mit der Erstellung von
Abgabenordnung, § 149 Abgabe der Steuererklärungen (gesetze-im-internet.de) gelesen am September 2026

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Steuererklärung: 5 gesetzliche Vorschriften wörtlich zitiert und 0 festgehaltene Abwesenheiten (Rechner HQ Raster der gesetzlichen Zahlen).

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wörtlich zitierte gesetzliche Vorschriften · Steuererklärung · 2026-09-12

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