Lohnnebenkosten Arbeitgeber

Über dem Bruttogehalt liegen die Beiträge zur Sozialversicherung, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich grundsätzlich teilen. Drei der vier Sätze stehen unmittelbar im Gesetz: Krankenversicherung 14,6 Prozent, Pflegeversicherung 3,4 Prozent und Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent. Der Satz der Rentenversicherung steht nicht in der Vorschrift, die ihn regelt, und wird hier deshalb nicht genannt.

wörtlich zitierte Vorschriften
47
Fragen, die die Seite nicht beantwortet
3
gelesene Themen
10

Jede Regel auf dieser Seite stammt aus dem Raster dieser Seite: 47 Zitate aus dem amtlichen Gesetzestext über 10 Themen, jedes mit seiner Seite und seinem Lesedatum.

Woraus die Lohnnebenkosten bestehen

  1. Die drei Sätze, die im Gesetz stehen. Paragraf 241 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch lautet vollständig: „Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder.“ Paragraf 341 Absatz 2 des Dritten Buches sagt: „Der Beitragssatz beträgt 2,6 Prozent.“ Und Paragraf 55 Absatz 1 des Elften Buches: „Der Beitragssatz beträgt, vorbehaltlich des Satzes 2, bundeseinheitlich 3,4 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder; er wird grundsätzlich durch Gesetz festgesetzt.“
  2. Der Satz, der hier fehlt, und warum. Der Beitragssatz der allgemeinen Rentenversicherung steht nicht in Paragraf 158 des Sechsten Buches: diese Vorschrift regelt nur, wann und wie der Satz neu festzusetzen ist. Die Deutsche Rentenversicherung veröffentlicht die Zahl auf ihrer Seite mit den Werten der Rentenversicherung, dort allerdings hinter einer aufklappbaren Überschrift, die eine Textlesung nicht öffnet. Beide Seiten wurden gelesen, keine trug die Zahl im Text, also steht sie hier nicht.
  3. Der Zusatzbeitrag und die Umlagen kommen dazu. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung ist nicht der ganze Krankenversicherungsbeitrag: jede Krankenkasse erhebt zusätzlich einen eigenen Zusatzbeitrag, dessen Höhe sie selbst festsetzt und der deshalb keine gesetzliche Zahl ist. Dazu kommen für viele Betriebe die Umlagen U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage, deren Sätze ebenfalls nicht in den hier zitierten Vorschriften stehen.
  4. Beitragsbemessungsgrenze statt unbegrenztem Prozentsatz. Die Beiträge wachsen nicht unbegrenzt mit dem Gehalt. Paragraf 341 Absatz 3 des Dritten Buches formuliert das allgemeine Prinzip so: „Beitragsbemessungsgrundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen, die bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden.“ Oberhalb dieser Grenze bleibt das Gehalt beitragsfrei, weshalb die prozentuale Belastung eines hohen Gehalts kleiner ist als die eines niedrigen.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten für einen Arbeitgeber?
Aus den drei im Gesetz genannten Sätzen ergeben sich 20,6 Prozent an allgemeinem Krankenversicherungs-, Pflegeversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich teilen. Dazu kommen die Rentenversicherung, der kassenindividuelle Zusatzbeitrag und die Umlagen, die diese Seite nicht beziffert, weil sie sie nicht zitieren kann.
Warum nennt diese Seite den Rentenversicherungssatz nicht?
Weil die Vorschrift, die ihn regelt, ihn nicht enthält, und weil die Seite der Deutschen Rentenversicherung ihn hinter einem aufklappbaren Element führt, das eine Textlesung nicht öffnet. Eine Zahl, die hier nicht zitiert werden kann, wird nicht geraten; das Raster dieser Website hält den Punkt als Abwesenheit fest und nennt beide gelesenen Seiten.
Trägt der Arbeitgeber die Hälfte?
Für die hier zitierten Zweige gilt im Grundsatz die hälftige Teilung, mit Abweichungen, die die einzelnen Bücher des Sozialgesetzbuchs selbst regeln, etwa beim Zusatzbeitrag und bei bestimmten Personengruppen. Die zitierten Vorschriften nennen den Gesamtsatz, nicht die Aufteilung.
Ist das dasselbe wie ein Brutto-Netto-Rechner?
Nein. Ein Brutto-Netto-Rechner sagt, was beim Arbeitnehmer ankommt, und braucht dafür Steuerklasse, Bundesland und Kirchensteuerpflicht. Diese Seite rechnet nur mit gesetzlichen Beitragssätzen und sagt nichts über das Nettoentgelt eines Einzelnen.

Die Vorschriften nach Thema

Quellen

Diese Zahl zitieren oder einbetten

Lohnnebenkosten Arbeitgeber: 47 gesetzliche Vorschriften wörtlich zitiert und 3 festgehaltene Abwesenheiten (Rechner HQ Raster der gesetzlichen Zahlen).

Cite as: "Rechner HQ Raster der gesetzlichen Zahlen: Lohnnebenkosten Arbeitgeber", updated 2026-09-12, https://rechnerhq.com/lohnnebenkosten-arbeitgeber/.

Embed this figure (plain HTML, no scripts)
wörtlich zitierte gesetzliche Vorschriften · Lohnnebenkosten Arbeitgeber · 2026-09-12

47

zitierte Vorschriften50

Source: Rechner HQ Raster der gesetzlichen Zahlen

Das Raster öffnenDie Vorschrift im Wortlaut lesen