Firmenwagenrechner
Die Ein-Prozent-Regelung setzt die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für jeden Kalendermonat mit einem Prozent des inländischen Listenpreises an. Dazu kommt für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein Zuschlag von 0,03 Prozent desselben Listenpreises je Entfernungskilometer und Monat. Beide Sätze rechnen mit dem Listenpreis, nie mit dem gezahlten Kaufpreis.
- wörtlich zitierte Vorschriften
- 47
- Fragen, die die Seite nicht beantwortet
- 3
- gelesene Themen
- 10
Jede Regel auf dieser Seite stammt aus dem Raster dieser Seite: 47 Zitate aus dem amtlichen Gesetzestext über 10 Themen, jedes mit seiner Seite und seinem Lesedatum.
- 47 wörtlich zitierte VorschriftenJede ist ein Satz des Gesetzes selbst und keine Zusammenfassung.
- Jedes Zitat datiert und nachprüfbarDie Seite, aus der ein Zitat stammt, wird so aufbewahrt, wie sie sich an jenem Tag las, zuletzt am 2026-09-12.
- 10 ThemenWo das Gesetz zu einer Frage nichts sagt, sagt die Seite das und nennt die Vorschrift.
Wie der geldwerte Vorteil zustande kommt
- Ein Prozent, und wovon. Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 des Einkommensteuergesetzes schreibt: „Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschliesslich Umsatzsteuer anzusetzen“. Der Rabatt beim Kauf spielt keine Rolle, der Zeitwert ebenfalls nicht: massgeblich ist der Listenpreis bei Erstzulassung.
- Der Zuschlag für den Arbeitsweg. Für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommt nach Paragraf 8 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes ein Betrag von „0,03 Prozent des Listenpreises im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte“ hinzu, je Monat. Bei 30 Kilometern Entfernung sind das 0,9 Prozent des Listenpreises monatlich, also fast so viel wie die Privatnutzung selbst.
- Elektrofahrzeuge werden anders angesetzt. Für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und für extern aufladbare Hybride mindert das Gesetz die Bemessungsgrundlage. Eine der Varianten lautet: „bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 nur zu einem Viertel anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat und der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 100.000 Euro beträgt“. Welche Variante greift, hängt am Anschaffungszeitpunkt und an den Eigenschaften des Fahrzeugs.
- Das Fahrtenbuch als Alternative. Statt der pauschalen Sätze kann der tatsächliche private Anteil an den gesamten Fahrzeugkosten angesetzt werden, wenn er durch ein ordnungsgemäss geführtes Fahrtenbuch belegt ist. Das ist keine Rechengrösse, sondern eine Aufzeichnungspflicht, und die gelesene Vorschrift nennt dafür keinen Satz und keinen Betrag. Diese Seite nennt deshalb auch keinen.
Häufige Fragen
- Wird der Listenpreis oder der Kaufpreis angesetzt?
- Der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung, zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung und einschliesslich Umsatzsteuer. Ein ausgehandelter Rabatt, ein Gebrauchtwagenpreis oder der Zeitwert ändern daran nichts. Das ist der Wortlaut von Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4.
- Wie wirkt sich der Arbeitsweg aus?
- Über den Zuschlag von 0,03 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer und Monat nach Paragraf 8 Absatz 2. Die Entfernung zählt einfach und nicht als Hin- und Rückweg, weil der Satz bereits auf die Entfernung und nicht auf die gefahrene Strecke gemünzt ist.
- Gilt die Ein-Prozent-Regelung für jedes Fahrzeug?
- Der Wortlaut knüpft sie an ein Kraftfahrzeug, „das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird“. Unterhalb dieser Schwelle greift die Vorschrift in dieser Form nicht. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge mindert das Gesetz die Bemessungsgrundlage nach Anschaffungszeitpunkt und Fahrzeugeigenschaften.
- Rechnet diese Seite meine Lohnsteuer darauf aus?
- Nein. Der geldwerte Vorteil erhöht den steuerpflichtigen Arbeitslohn, und was daraus an Steuer wird, hängt an Steuerklasse, Bundesland und weiteren persönlichen Grössen. Diese Seite rechnet den Vorteil aus und hört dort auf, wo die persönliche Veranlagung beginnt.
Die Vorschriften nach Thema
- Arbeitszeit: was die Vorschrift wörtlich sagt
- Umsatzsteuer: was die Vorschrift wörtlich sagt
- Steuererklärung: was die Vorschrift wörtlich sagt
- Dienstwagen: was die Vorschrift wörtlich sagt
- Entfernungspauschale: was die Vorschrift wörtlich sagt
- Fahrtkosten: was die Vorschrift wörtlich sagt
- Werbungskosten: was die Vorschrift wörtlich sagt
- Grundfreibetrag: was die Vorschrift wörtlich sagt
- Rentenbesteuerung: was die Vorschrift wörtlich sagt
- Sozialversicherung: was die Vorschrift wörtlich sagt
Quellen
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Firmenwagenrechner: 47 gesetzliche Vorschriften wörtlich zitiert und 3 festgehaltene Abwesenheiten (Rechner HQ Raster der gesetzlichen Zahlen).
Cite as: "Rechner HQ Raster der gesetzlichen Zahlen: Firmenwagenrechner", updated 2026-09-12, https://rechnerhq.com/firmenwagenrechner/.