Einkommensteuer Freibetrag 2025

Bis zum Grundfreibetrag beträgt die tarifliche Einkommensteuer null. Paragraf 32a des Einkommensteuergesetzes nennt ihn in der am 12. September 2026 gelesenen Fassung mit 12.348 Euro ab dem Veranlagungszeitraum 2026 und staffelt darüber vier weitere Zonen, die letzte ab 277.826 Euro mit 0,45 mal dem Einkommen abzüglich 19.470,38 Euro.

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Jede Regel auf dieser Seite stammt aus dem Raster dieser Seite: 47 Zitate aus dem amtlichen Gesetzestext über 10 Themen, jedes mit seiner Seite und seinem Lesedatum.

Wie der Tarif aufgebaut ist

  1. Der Freibetrag ist eine Tarifzone, kein Abzug. Der Grundfreibetrag steht im Gesetz nicht als Abzug vom Einkommen, sondern als erste Zone des Tarifs: für zu versteuernde Einkommen „bis 12.348 Euro (Grundfreibetrag)“ beträgt die Steuer null. Darüber setzt die zweite Zone an, und zwar nur mit dem übersteigenden Teil. Wer einen Euro über der Grenze liegt, zahlt deshalb nicht plötzlich Steuer auf das ganze Einkommen.
  2. Worauf der Tarif angewendet wird. Das Gesetz beginnt mit dem Satz: „Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem auf volle Euro abgerundeten zu versteuernden Einkommen.“ Und es benennt die Grösse, mit der die Formeln rechnen: „Die Grösse ‚x‘ ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen.“ Das zu versteuernde Einkommen ist nicht das Bruttogehalt: Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge sind vorher abgezogen.
  3. Das Splittingverfahren für Ehegatten. Für zusammen veranlagte Ehegatten schreibt Absatz 5: die tarifliche Einkommensteuer beträgt „das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens nach Absatz 1 ergibt (Splitting-Verfahren)“. Der Grundfreibetrag wirkt dadurch zweimal, und der Vorteil ist umso grösser, je weiter die beiden Einkommen auseinanderliegen. Bei gleich hohen Einkommen ist er null.
  4. Warum hier keine Splittingtabelle steht. Eine Splittingtabelle ist keine Zahl aus dem Gesetz, sondern das Ergebnis der Tarifformel, angewandt auf jeden einzelnen Einkommensbetrag. Diese Seite zitiert die Formel und ihre Zonen, weil das der Text ist, den der Gesetzgeber geschrieben hat, und rechnet mit den Eingaben des Lesers. Eine abgedruckte Tabelle wäre eine Ableitung dieser Seite und keine Vorschrift.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag?
Paragraf 32a Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes nennt in der gelesenen Fassung 12.348 Euro als Grundfreibetrag ab dem Veranlagungszeitraum 2026. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen beträgt die tarifliche Einkommensteuer null.
Gilt der Grundfreibetrag pro Person?
Ja, und bei zusammen veranlagten Ehegatten wirkt er über das Splittingverfahren zweimal, weil die Steuer für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens berechnet und dann verdoppelt wird.
Ist der Grundfreibetrag dasselbe wie das Bruttogehalt?
Nein. Der Tarif rechnet mit dem zu versteuernden Einkommen, also erst nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen. Ein Bruttogehalt oberhalb des Grundfreibetrags bedeutet deshalb nicht zwangsläufig, dass Steuer anfällt.
Wie hoch ist der Spitzensteuersatz?
Die letzte Zone des Tarifs beginnt nach dem zitierten Wortlaut bei 277.826 Euro und lautet 0,45 mal x abzüglich 19.470,38 Euro. Die vorletzte Zone ab 69.879 Euro lautet 0,42 mal x abzüglich 11.135,63 Euro.

Die Vorschriften nach Thema

Quellen

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Einkommensteuer Freibetrag 2025: 47 gesetzliche Vorschriften wörtlich zitiert und 3 festgehaltene Abwesenheiten (Rechner HQ Raster der gesetzlichen Zahlen).

Cite as: "Rechner HQ Raster der gesetzlichen Zahlen: Einkommensteuer Freibetrag 2025", updated 2026-09-12, https://rechnerhq.com/einkommensteuer-freibetrag-2025/.

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wörtlich zitierte gesetzliche Vorschriften · Einkommensteuer Freibetrag 2025 · 2026-09-12

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